Das Anschreiben ist Teil der Nebenkostenabrechnung und beinhaltet die wichtigsten Informationen für Ihre Mieter. Hier können Sie einen Überblick über die entstandenen Gesamtkosten, über die geleisteten Vorauszahlungen und den Saldo geben. Auch die Angabe der Kontodaten für Nachforderungen findet im Anschreiben Platz.
Für Mieter bietet das Anschreiben den Vorteil, dass sie alle wichtigen Daten auf einen Blick erhalten und sich nicht erst die gesamte Nebenkostenabrechnung durchlesen müssen. Mit einer Vorlage müssen Sie nur noch die individuellen Daten eintragen und haben in wenigen Augenblicken ein übersichtliches und persönliches Anschreiben erstellt.
Da der Mieter mit dem Anschreiben einen ersten Überblick und eine Zusammenfassung der Nebenkostenabrechnung erhält, sollten einige wichtige Punkte enthalten sein.
Führen Sie im Anschreiben sowohl Ihren Namen als auch den des Mieters auf. Gleiches gilt für die Adresse. Auch eine Kontaktmöglichkeit beispielsweise in Form einer E-Mail-Adresse kann an dieser Stelle ergänzt werden
Hier sollten die wichtigsten Daten zur Mieteinheit aufgelistet werden. Dazu gehören:
Bevor der Mieter auf den nachfolgenden Seiten die genaue Aufschlüsselung der Kosten findet, können im Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung bereits die wichtigsten Punkte aufgelistet werden:
Zuletzt sollte im Anschreiben ein kurzer Text folgen. Darin können Sie den Mieter persönlich ansprechen und ihn darauf hinweisen, dass er auf den folgenden Seiten die genaue Aufteilung und Abrechnung der Betriebskosten findet.
Auch eine Information zu eventuellem Guthaben oder einer Nachforderung kann hier aufgeführt werden. Dabei ist es hilfreich, auf die Frist zur Nachforderung hinzuweisen und den Mieter zu bitten, die Zahlung innerhalb des bestimmten Zeitraums (in der Regel 30 Tage) zu veranlassen. An dieser Stelle können Sie zudem Ihre Kontodaten ergänzen.
Hat der Mieter eine Einzugsermächtigung erteilt, sollten Sie im Anschreiben darauf hinweisen, dass der fällige Betrag mit der nächsten Mietzahlung eingezogen wird.
Mit einer Grußformel und der Ergänzung, dass Sie bei Rückfragen zur Verfügung stehen, ist das Anschreiben für die Nebenkostenabrechnung fertig und kann zusammen mit der Abrechnung an den Mieter übersendet werden.
Nutzen Sie objego für die Digitalisierung Ihres Vermieter-Alltags und die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung, können Sie anstelle standardisierter Texte das Anschreiben personalisieren. Anrede, Inhalt und Grußformel können individuell verfasst und für die folgenden Abrechnungen gespeichert werden.
Die Software fragt bei Erstellung der Abrechnung, ob die Vorlage genutzt werden soll oder ob Sie einen persönlichen Text verfassen möchten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem Text für alle Mieter oder individualisierten Texten für einzelne Mieter.
Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung wird gemäß § 556 BGB nur dann zur Pflicht, wenn Sie mit Ihrem Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung vertraglich vereinbart haben. Diese Vereinbarung wird im Mietvertrag getroffen und kann nachträglich nur geändert werden, wenn beide Parteien zustimmen.
Nicht alle Kosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. dürfen Sie über die Nebenkosten auf den Mieter übertragen. Der Gesetzgeber hat mit § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) 16 übertragbare Positionen sowie die sonstigen Kosten festgelegt.
Gleichermaßen wurden in § 1 Verwaltungs- sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausgeschlossen. Diese Kostenarten sind von Ihnen als Vermieter zu tragen
Ausreichend ist, wenn im Mietvertrag ein Verweis auf § 2 BetrKV erfolgt. Es ist jedoch ebenfalls möglich, alle Kostenarten einzeln aufzulisten. Dabei sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass keine Position vergessen wird.
Für eine korrekte Nebenkostenabrechnung müssen einige formelle und inhaltliche Anforderungen beachtet werden. Nur bei einer korrekten Abrechnung können Nachforderungen geltend gemacht werden. Treten Fehler in der Abrechnung auf, bleiben Sie im ungünstigsten Fall auf den Kosten sitzen.
Für die inhaltliche Korrektheit müssen einige Mindestangaben in der Abrechnung vorhanden sein, welche durch den Mietvertrag, das BGB und die Betriebskostenverordnung bestimmt werden.
Dazu gehören:
Damit die Nebenkostenabrechnung rechtliche Gültigkeit erlangt, ist es wichtig, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden. Auch Laien müssen in der Lage sein, die Abrechnung nachzuvollziehen und ihren Inhalt entsprechend zu überprüfen. Dies muss dem Mieter sowohl auf rechnerischer als auch auf logischer Ebene möglich sein.
Zudem ist die Nebenkostenabrechnung nur dann gültig, wenn Sie dem Mieter fristgerecht vorliegt und den Abrechnungszeitraum von einem Jahr nicht überschreitet (§ 556 Absatz 3 BGB).
Nach Ende des Abrechnungszeitraumes haben Sie ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Sie muss ihm bis zum Ablauf der Frist postalisch, per Mail oder via Fax vorliegen. Bei einer postalischen Zusendung sollten Sie daher darauf achten, dass Sie den Brief früh genug zur Post bzw. zum Briefkasten bringen.
Für die Erstellung einer formell und inhaltlich korrekten Nebenkostenabrechnung müssen einige Aspekte beachtet werden. Besonders wichtig ist, dass Ihr Mieter diese auch als Laie nachvollziehen kann und keine Kosten abgerechnet werden, die nicht mietvertraglich vereinbart wurden.
Der Gesetzgeber hat dabei in der Betriebskostenverordnung genau festgelegt, welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Achten Sie bei der Erstellung des Mietvertrages darauf, keine Kostenpositionen zu vergessen, da nachträgliche Änderungen nur mit Zustimmung des Mieters möglich sind.
Auch die Einhaltung der jeweils einjährigen Abrechnungs- und Zustellungsfristen ist für eine gültige Nebenkostenabrechnung wichtig.
Mithilfe des Anschreibens können Sie dem Mieter die wichtigsten Informationen zu den entstandenen Kosten und eventuellen Nachforderungen oder Guthaben zur Verfügung stellen, sodass dieser auf einen Blick alles Wichtige erkennen kann. Mit objego können Sie persönliche Anschreiben erstellen, bei d
Miriam Zaunbrecher
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