In der Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt, zeigen Sie als Vermieter gegenüber dem Einwohnermeldeamt an, wer zu welchem Termin in die von Ihnen vermietete Wohnung eingezogen ist.
Sie dient dem Amt also als Nachweis, wenn der Mieter sich nach seinem Umzug ummeldet.
Da die Wohnungsgeberbestätigung zwingend vorgelegt werden muss, sind Sie als Vermieter zur Ausstellung verpflichtet.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss für ihre Gültigkeit verschiedene Angaben beinhalten:
Angabe, ob der Wohnungsgeber auch gleichzeitig Eigentümer des Mietobjektes ist oder ob er im Auftrag Dritter handelt. In diesem Fall muss zusätzlich die Adresse des Eigentümers angegeben werden.
Eine Wohnungsgeberbestätigung kann sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Wege abgegeben werden. Entsprechende Formularvorlagen zum Ausdrucken finden sich im Internet. Diese werden dann ausgefüllt dem neuen Mieter übergeben.
Bei der elektronischen Variante stellen Sie die notwendigen Informationen dem Einwohnermeldeamt direkt zur Verfügung.
Nachdem dies geschehen ist, erhalten Sie einen Bestätigungscode, den Sie im Anschluss Ihrem Mieter mitteilen müssen, damit dieser den Code bei seiner Ummeldung angeben kann.
Eine Wohnungsgeberbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung benötigt jeder, der sich an einem neuen Wohnort anmelden möchte.
Die Pflicht zur Anmeldung ist in § 17 Bundesmeldegesetz geregelt. Im Jahr 2015 wurden die bis dahin geltenden Bestimmungen der einzelnen Länder durch eine bundeseinheitliche Regelung abgelöst. Danach hat die Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen. Die Wohnungsgeberbestätigung wird in der Regel beim zuständigen Bürgeramt für die Anmeldung vorgelegt.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs. Ist dies nicht möglich, weil zum Beispiel aufgrund der Überlastung der Meldeämter kein Termin in dem relevanten Zeitraum zu bekommen ist, reicht es aus, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu vereinbaren. Die eigentliche Anmeldung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Am Tag der Anmeldung müssen dann alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sein. Dazu gehört auch die Vermieterbescheinigung. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus, um eine Anmeldung vorzunehmen, da dieser nicht alle erforderlichen Informationen enthält. Mit der Wohnungsgeberbestätigung soll vermieden werden, dass nicht alle in einer Wohnung lebenden Personen erfasst werden.
Alle mietrelevanten Dokumente wie die ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung können in unserer Software zur Immobilienverwaltung sicher hochgeladen und von überall aus online verwaltet werden.
Zudem können Sie eine kostenlose Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung als PDF bei uns herunterladen. Ab dem Basic-Paket gibt es die Vorlage als bearbeitbares Word-Dokument.
Die Vermieterbescheinigung muss, wie der Name schon vermuten lässt, vom Vermieter ausgestellt und dem Mieter übergeben werden (§ 19 BMG)
Jeder, der eine Wohnung vermietet oder untervermietet, muss dem neuen Mieter eine solche Bestätigung ausstellen. Ohne diese kann der Mieter seiner Meldepflicht nicht nachkommen. Deshalb besteht für Sie als Vermieter eine gesetzliche Verpflichtung, Ihrem Mieter eine entsprechende Wohnungsgeberbescheinigung zur Verfügung zu stellen.
Alternativ kann die Übermittlung der Daten auch auf elektronischem Wege direkt an das Einwohnermeldeamt erfolgen.
Unabhängig davon, welcher Weg gewählt wird, müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht zwingend selbst ausfüllen. Sie können diese Aufgabe auch einem Dritten, zum Beispiel einer Hausverwaltung, übertragen. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass dem Mieter die Bestätigung rechtzeitig vorliegt, um sich gesetzeskonform in der bereits genannten Frist von zwei Wochen anmelden zu können.
Handelt es sich bei dem Mietvertrag um einen Untermietvertrag, so obliegt es dem Hauptmieter, eine entsprechende Bestätigung auszustellen. In diesem Fall muss zusätzlich die Adresse des Eigentümers der Immobilie angegeben werden.
Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, Ihrem neuen Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, kann sich der Neubürger nicht ordnungsgemäß an seinem neuen Wohnort anmelden.
Für Ihre Weigerung oder Ihr Versäumnis, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, können Sie nach § 54 BMG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 € belangt werden.
Noch deutlich höher, bis zu 50.000 €, fallen die Bußgelder allerdings aus, wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung für Personen ausstellen, die gar nicht in Ihrer Immobilie wohnen. Mit diesen drastischen Strafen will der Gesetzgeber vermeiden, dass es zu Scheinanmeldungen kommt.
Die Rechte und Pflichten von Vermietern im Zusammenhang mit dem Bundesmeldegesetz sind klar geregelt.
Für Sie als Vermieter bedeutet dies die Verpflichtung zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung. Diese muss den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und darf keine falschen Angaben, etwa in Bezug auf die Zahl und die Identität der Bewohner, enthalten.
Für die fristgerechte Anmeldung bei den zuständigen Stellen ist jedoch ausschließlich der Mieter selbst verantwortlich. Deshalb hat er das Recht, von Ihnen die rechtzeitige Übergabe der Vermieterbescheinigung zu fordern.
Anders als in der Vergangenheit ist heute beim Auszug aus einer Wohnung keine Abmeldung und somit auch keine Bescheinigung von Ihnen mehr erforderlich. Durch den elektronischen Abgleich der Einwohnermeldedaten zwischen den Ämtern ist die Abmeldung überflüssig geworden. Lediglich wenn ein dauerhafter Umzug ins Ausland erfolgt, ist eine Abmeldung vorzunehmen.
Für Sie ist es außerdem wichtig zu wissen, dass Sie das Recht haben, vom Einwohnermeldeamt zu erfahren, wer tatsächlich in Ihrer Wohnung gemeldet ist.
Die Auskunftspflicht ist im § 19 Abs. 1 Satz 3 BMG klar geregelt. Herrscht in dieser Frage Unklarheit, ist es ratsam, die entsprechenden Informationen beim Einwohnermeldeamt einzuholen. Schließlich ist es nicht nur zur Berechnung der Nebenkosten von Bedeutung, die genaue Zahl der Bewohner einer Immobilie zu kennen.
Vermieter sind verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, sodass dieser sich am neuen Wohnort anmelden kann. Verweigern Sie dies, können hohe Bußgelder drohen.
Wichtig ist für Sie daher in erster Line, sich der Verpflichtung bewusst zu sein, die gesetzlichen Fristen zu beachten und ausschließlich der Wahrheit entsprechende Angaben zu machen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung beinhaltet neben der Mietobjektadresse auch die Namen der in der Wohnung lebenden Personen. Zusätzlich ist der Name des Vermieters sowie seine Anschrift anzugeben.
Auch wenn sie einen zusätzlichen Aufwand bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses bedeutet, so hält sich dieser jedoch in engen Grenzen. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie Zeit und Aufwand bei der Ausstellung einer solchen Vermieterbescheinigung sparen.
Miriam Zaunbrecher
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