Obwohl Sie als Vermieter die Nebenkostenabrechnung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt haben, hat Ihr Mieter Widerspruch eingelegt. Für Sie bedeutet das nicht nur zusätzlichen Verwaltungs- und Zeitaufwand, sondern bringt auch eine rechtliche Unsicherheit mit sich. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie im Falle eines Widerspruches vorgehen, ohne die Beziehung zu Ihrem Mieter zu schädigen.