Bei Abschluss eines Indexmietvertrags werden Mieterhöhungen bereits im Vertrag festgehalten. Die Anpassung orientiert sich dabei am Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte in Deutschland, auch Verbraucherpreisindex genannt. Dieser wird jährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Bei Steigerung des Index kann auch die Miete entsprechend erhöht werden. Damit die neue Miethöhe rechtlich gültig wird, muss sie dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Wir haben für Sie ab dem Basic-Paket ein Muster zur Mieterhöhung bei Indexmiete als bearbeitbares Word-Dokument erstellt. Erhalten Sie jetzt einen Überblick über die Vorteile der Vorlage:
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Bis vor einigen Jahren waren Indexmietverträge lediglich im gewerblichen Bereich zugelassen. Sie bilden in der Privatvermietung bis heute eine Ausnahme. Berechnet werden die Mietpreisanpassungen auf Grundlage des Verbraucherpreisindex, welcher jährlich ermittelt wird. Gemäß § 557b BGB darf die Miete höchstens alle 12 Monate verändert werden. Modernisierungsmaßnahmen bilden hierbei die Ausnahme. Müssen diese aus Gründen durchgeführt werden, welche Sie nicht zu vertreten haben, kann die Miete nach § 559 BGB auch unterjährig erhöht werden.
Die Mitteilung zur Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Ob es sich dabei um einen Brief oder eine E-Mail handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie sich in dem Schreiben auf die Änderung des Verbraucherpreisindex beziehen und sowohl die alte als auch die neu berechnete Höhe der Miete angeben. Eine Pflicht zur jährlichen Anpassung besteht nicht. Es können beispielsweise Schwellenwerte mit dem Mieter vereinbart werden. Gültig wird die neue Miethöhe zu Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens. Mehr dazu, was beim Vertrag beachtet werden muss und welche Vor- sowie Nachteile die Indexmiete bietet, erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Indexmietvertrag.
Für die Berechnung sind der aktuelle Indexwert des Mietvertrages sowie der neu ermittelte Indexwert entscheidend. Diese können auf der Webseite des Statistischen Bundesamts eingesehen werden. Die Formel zur Berechnung lautet: (neuer Indexwert : alter Indexwert x 100) - 100 = prozentuale Indexsteigerung.