Die Regelungen zur Miethöhe sowie den Rechten und Pflichten werden im Mietvertrag getroffen. Bei Vereinbarung einer Indexmiete werden Mieterhöhungen vertraglich festgelegt, die sich am Verbraucherpreisindex orientieren. Dieser wird jährlich herausgegeben. Um bei der Vermietung wertvolle Zeit zu sparen, gibt es bei objego hilfreiche Vorlagen zum Indexmietvertrag für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnung. Diese können ab dem Basic-Paket heruntergeladen und beim Ausfüllen individualisiert werden. Wir haben Ihnen die Vorteile auf einen Blick zusammengestellt:
Die Vorlage können Sie mit unserem Paket "Verwaltung" herunterladen
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Rechnungen digital importieren – relevante Daten werden automatisch ausgelesen
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Bei objego finden Sie nicht nur die Vorlage zur Abmahnung wegen Zahlungsverzug der Miete. Mit unserer Software haben Sie auch Ihre Finanzen immer im Blick. Oder wie wäre es mit der Funktion der Dokumentenverwaltung? Sie können Vorlagen wie diese dann auch digital verwalten. Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
In § 557b BGB ist die Indexmiete im Gesetz verankert. Die Mieterhöhung ist immer vom Verbraucherpreisindex (VPI) abhängig, welcher jährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelt wird. Auf dieser Grundlage darf höchstens einmal pro Jahr die Miete erhöht werden. Die Ausnahme bilden gesetzlich verpflichtende Modernisierungsmaßnahmen. Sinkt der VPI, kann auch die Miete sinken. Dies ist bisher jedoch nicht vorgekommen.
Nein. Eine rechtliche Verpflichtung zur Mietpreisanpassung besteht nicht. Sie können im Mietvertrag eine Grenze festlegen, auch Schwellenwert genannt. Erst bei Überschreitung erfolgt auch eine Mieterhöhung. Mehr zur Berechnung der Miethöhe, den Vor- und Nachteilen sowie den rechtlichen Vorgaben erfahren Sie im Blogartikel zum Indexmietvertrag.
Ja, eine Umstellung des Mietvertrags während eines laufenden Mietverhältnisses ist möglich. Dies gilt sowohl für die Umstellung eines Indexvertrags auf einen Standardvertrag als auch andersrum. Voraussetzung ist immer, dass beide Parteien einverstanden sind.