Mietverträge dienen dazu, die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter schriftlich zu regeln. Wie viele Mieter einziehen, welche Räumlichkeiten genutzt werden dürfen, wofür Mieter und Vermieter sorgen müssen, wie hoch die Miete und die Nebenkosten sind, all das ist im Mietvertrag festgehalten. Damit Sie Ihre Mietverträge nicht selbst anfertigen müssen, finden Sie bei objego Vorlagen für Mietverträge für MFH, EFH, ETW und Garagen/Stellplätze. Ab dem Basic-Paket können Sie diese Dokumente als Word-Datei ganz einfach herunterladen und entsprechend individualisiert ausfüllen und anpassen. Ihre Vorteile:
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Bei objego finden Sie nicht nur die Vorlage zur Abmahnung wegen Zahlungsverzug der Miete. Mit unserer Software haben Sie auch Ihre Finanzen immer im Blick. Oder wie wäre es mit der Funktion der Dokumentenverwaltung? Sie können Vorlagen wie diese dann auch digital verwalten. Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
Zwingend notwendig ist die Angabe der vollständigen Namen und Anschriften des Vermieters und des Mieters. Zudem sind die exakte Anschrift des zu vermietenden Objekts und die Anzahl der Bewohner erforderlich. Auch persönliche Daten des Mieters wie das Geburtsdatum, die festgelegte Kaltmiete, eine Auflistung der Nebenkosten, die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe der Kaution und die Zahlungsweise müssen angegeben werden. Ebenfalls relevant ist die Angabe der Nutzung von weiteren Räumen/ Bereichen innerhalb oder außerhalb der Immobilie, z.B. Keller-, Fahrrad-, Wasch- und Trockenräume.
Es dürfen für Schönheitsreparaturen keine festen Fristen angegeben werden, z. B. dass nach 3 Jahren die Küche und das Bad renoviert werden müssen oder nach 5 Jahren das Wohnzimmer. Die Grundregel lautet hier, dass ein Mieter nur das renovieren soll, was er selbst verwohnt hat. Mieter übernehmen häufig das Mietobjekt in renoviertem Zustand und übergeben es nach dem Auszug ebenso renoviert.
Weitere Infos dazu, was in einen Mietvertrag gehört und was nicht, haben wir in unserem Blogartikel zum Thema Mietvertrag zusammengefasst.
Es gibt tatsächlich keine rechtliche Pflicht, einen Mietvertrag schriftlich abzuschließen. Trotzdem basieren Mietverhältnisse heute fast ausschließlich auf schriftlichen Mietverträgen. Im Falle eines mündlich vereinbarten Mietvertrages greifen bei Rechtsfragen die juristisch festgelegten Regelungen des BGB. Das sind natürlich ganz allgemeine Formulierungen, die keine individualisierten Regelungen für ein bestimmtes Mietobjekt enthalten, weshalb eine mündliche Vereinbarung stets eine schlechtere Grundlage bietet.