Regelmäßige Modernisierungen sind erforderlich, damit der Wert der Immobilie erhalten bleibt oder der Ertrag gesteigert werden kann. Aber auch gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen vornehmen müssen. Generell gilt, dass eine bauliche Veränderung gemäß § 555b BGB stattfinden muss. Höchstens 8 % der Modernisierungskosten können auf die Jahreskaltmiete aufgeschlagen werden. Dafür ist jedoch die Ankündigung in richtiger Form notwendig. Wir haben für Sie ein Muster zur Ankündigung von Modernisierungen erstellt, welches ab dem Basic-Paket verfügbar ist. So können Sie den Mieter rechtzeitig auf die geplanten Maßnahmen und die zukünftige Mieterhöhung hinweisen. Gewinnen Sie hier einen Überblick über die Vorteile:
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Nein. Kosten sind nur dann umlagefähig, wenn der Mieter einen Vorteil durch die Maßnahme gewinnt. Es sind keine Kosten umlagefähig, welche den Verbrauch erneuerbarer Primärenergien reduzieren. Die entstehenden Kosten für eine Solaranlage auf dem Dach können daher nicht umgelegt werden. Gleiches gilt für die Schaffung neuen Wohnraums. Kosten sind nur dann umlagefähig, wenn der Mieter einen Vorteil durch die Maßnahme gewinnt.
Das Widersprechen der angekündigten Maßnahmen ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Diese liegen vor, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen durch die Arbeiten entstehen würden. Auch Einwände aufgrund von hohem Alter, Krankheit oder zu hoher finanzieller Belastung fallen darunter. Der Mieter kann dann bis zum Ablauf des Monats, der auf den Erhalt der Ankündigung folgt, einen Härtefallantrag stellen. Wann eine zu hohe Belastung vorliegt und wie eine Modernisierungsvereinbarung für Planungssicherheit sorgen kann, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Modernisierung.
Sind in der Ankündigung der Modernisierung nicht alle Pflichtangaben gemäß § 555c BGB enthalten oder wird gar keine Ankündigung versendet, verlängert sich die Frist zur Mieterhöhung von 3 auf 9 Monate. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte Summe um mehr als 10 % übersteigt.