In Deutschland gilt seit 2013 Rauchmelderpflicht für vermieteten oder selbst genutzten Wohnraum. Einmal pro Jahr sollten alle Rauchmelder gewartet und auf ihre Funktionalität geprüft werden. Die Vorgaben zur Pflicht können in den Bundesländern variieren, grundsätzlich sind Vermieter bzw. Eigentümer jedoch sowohl zum Einbau als auch zur Wartung der Rauchmelder verpflichtet. Wir haben für Sie eine Vorlage für ein Rauchmelder Wartungsprotokoll als druckfertiges PDF erstellt. Ab dem Basic-Paket erhalten Sie die Word-Variante. Gewinnen Sie jetzt einen Überblick über die Vorteile:
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Generell müssen Eigentümer bzw. Vermieter sich um den Einbau als auch um die Wartung der Rauchmelder kümmern. Die Verantwortung der Wartung können Sie jedoch auf den Mieter übertragen und ihm das Rauchmelder Wartungsprotokoll zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass Sie weiterhin sicherstellen müssen, dass der Mieter seiner Pflicht auch nachkommt.
Die Anschaffung von Rauchmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme. Die jährliche Kaltmiete kann daher um 8 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Auch die Anmietung von Rauchmeldern ist möglich. Mehr dazu erfahren Sie im Blogartikel zum Thema Rauchmelderpflicht. Die Wartungskosten sind umlagefähig, wenn die Wartung durch einen Dienstleister erfolgt. Sie sollten dies jedoch im Mietvertrag genau festhalten, da die Rechtslage zur Umlagefähigkeit unklar ist.
Foto-optische Rauchmelder sind die gängigste Variante für Mietwohnungen. Bei mehreren Geschossen kommen häufig Funkrauchmelder zum Einsatz. Hitzemelder sind vor allem für Badezimmer und Küchen geeignet. Warnmelder müssen DIN EN 14604 zertifiziert sein und ein CT-Zeichen tragen.
Rauchmelder sind in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, welche als Rettungswege dienen, anzubringen. Um Brandrauch früh erkennen zu können, sollte die Anbringung mindestens 50 cm von Wänden sowie Gegenständen entfernt erfolgen, bestenfalls mittig an den Decken.