Mieterhöhungen über mehrere Jahre zu vereinbaren ist mit einem Staffelmietvertrag möglich. Das spart durch automatische Erhöhungen nicht nur Arbeit, sondern auch Ärger. Schließlich weiß der Mieter schon bei Vertragsabschluss darüber Bescheid, wie sich die Miete in den nächsten Jahren verändern wird. Mit unseren hilfreichen Vorlagen zum Staffelmietvertrag für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen können Sie wertvolle Zeit bei der Neuvermietung sparen. Ab dem Basic-Paket können die Vorlagen heruntergeladen und nach Bedarf angepasst werden. Gewinnen Sie hier einen Überblick über die Vorteile:
Die Vorlage können Sie mit unserem Paket "Verwaltung" herunterladen
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Rechnungen digital importieren – relevante Daten werden automatisch ausgelesen
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*12 Monate Vertragslaufzeit mit monatlicher Abrechnung (inkl. 19 % MwSt.)
Bei objego finden Sie nicht nur die Vorlage zur Abmahnung wegen Zahlungsverzug der Miete. Mit unserer Software haben Sie auch Ihre Finanzen immer im Blick. Oder wie wäre es mit der Funktion der Dokumentenverwaltung? Sie können Vorlagen wie diese dann auch digital verwalten. Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
Prinzipiell darf gemäß § 557a BGB frühestens alle 12 Monate eine Anpassung der Miethöhe erfolgen. Die Erhöhung ist dabei variabel, muss jedoch bereits im Mietvertrag festgelegt werden. Weitere Erhöhungen, beispielsweise aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sind bei Vereinbarung einer Staffelmiete nicht möglich. Lediglich der Anstieg der Betriebskosten stellt einen legitimen Grund für die Anpassung der Warmmiete dar.
Die Höhe der Staffel dürfen Sie selbst festlegen. Die Kappungsgrenze muss bei Staffelmietverträgen nicht beachtet werden. Bei Wohnungsknappheit darf der Mietpreis jedoch nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Liegt er darüber, kann ein Bußgeld verhängt werden, da es sich um eine Mietpreisüberhöhung handelt. Bei mehr als 50 % über der Vergleichsmiete gilt der Straftatbestand des Mietwuchers. Wann die Mietpreisbremse greift, welche Vor- und Nachteile eine Staffelmiete hat und was beim Vertrag beachtet werden muss, erfahren Sie im Blogbeitrag zum Staffelmietvertrag.
Wichtig ist vor allem, dass mindestens die nächste Erhöhung sowie der entsprechende Geldbetrag genannt werden. Dazu können Sie eine Formulierung nutzen wie “Die Nettokaltmiete erhöht sich alle drei Jahre. Zum 01. August 2026 um 40 € auf 730 €, zum 01. August 2029 um weitere 40 € auf 770 €, zum 01. August 2032 erneut um 40 € auf 810 €.” So lange, wie eine Staffelung vereinbart ist, läuft auch der Staffelmietvertrag. Läuft diese aus, wird daraus ein Standardmietvertrag. Ein Nachtrag zur Staffelung kann während des laufenden Mietverhältnisses vereinbart werden.