Die Wohnungsgeberbestätigung muss von jedem Vermieter ausgestellt werden. Nur so kann sich der Mieter am neuen Wohnort anmelden. Dazu müssen in der Bestätigung sowohl die genaue Adresse des Mietobjekts als auch die Namen aller Personen, die in der Einheit wohnen, angegeben werden. Wird keine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt, drohen hohe Bußgelder. Wir haben für Sie eine Vorlage zur Wohnungsgeberbestätigung als druckfertiges PDF erstellt, die Sie für jeden neuen Mieter schnell und einfach ausfüllen können. Ab dem Basic-Paket steht Ihnen die Word-Variante zur Verfügung, Gewinnen Sie hier einen Überblick über die Vorteile:
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Mieter benötigen die Beschleunigung, um sich an ihrem neuen Wohnort anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen. Vermieter sind zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung innerhalb dieser Frist verpflichtet. Bei Weigerung oder Versäumnis kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000€ verhängt werden.
Prinzipiell obliegt es dem Mieter, für die Fristeinhaltung bei der Anmeldung am neuen Wohnort zu sorgen. Dafür kann er die Wohnungsgeberbestätigung einfordern. Um das Dokument nicht zu vergessen, können Sie die Bestätigung bereits bei der Wohnungsübergabe aushändigen.
Die genaue Adresse des Mietobjekts anzugeben ist Pflicht. Ebenso müssen alle Personen, die in der Wohnung dauerhaft leben, aufgezählt werden, damit diese sich beim Einwohnermeldeamt korrekt anmelden können. Auch die Daten des Wohnungsgebers sind einzutragen. Wichtig anzugeben ist, ob der Wohnungsgeber auch der Eigentümer der Wohnung ist oder ob er im Auftrag Dritter handelt. Mehr zur Ausstellungsform, Rechten & Pflichten des Mieters sowie zu Bußgeldern erfahren Sie im Blogbeitrag zum Thema Wohnungsgeberbestätigung.