Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, kann das verschiedene Gründe haben. Oftmals steckt keine böse Absicht, sondern nur eine vergessene Zahlungsanweisung dahinter. Generell ist es ausreichend, wenn der Mieter die Mietzahlung bis zum 3. Werktag eines Monats veranlasst hat. Ist die Zahlung verspätet, können Sie zunächst eine Erinnerung versenden, bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird oder rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wir haben für Sie eine Vorlage zur Zahlungserinnerung wegen Mietrückstand als PDF erstellt, mit der Sie den Mieter freundlich auf die Verspätung hinweisen können. Das Word-Dokument gibt es ab dem Basic-Paket. Gewinnen Sie hier einen Überblick über die Vorteile:
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Rein rechtlich dürfen Sie bei ausbleibender Mietzahlung eine Abmahnung aussprechen. Wenn das Mietverhältnis bis dahin jedoch problemlos war und Sie sich gut mit dem Mieter verstehen, sind eine erste schriftliche Erinnerung sowie ein persönliches Gespräch gute Möglichkeiten, das positive Verhältnis beizubehalten.
Zahlt der Mieter auch nach der Erinnerung nicht, sollten Sie zunächst eine Abmahnung aussprechen. Darin sollten Sie eine Frist zur Zahlung nennen. Lässt der Mieter diese verstreichen, können Sie das Mietverhältnis anschließend ordentlich unter Wahrung der gesetzlichen Fristen kündigen. Beträgt der Verzug mehr als zwei Monatsmieten, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Für die rechtsgültige Kündigung müssen einige formelle Vorgaben beachtet werden. Dazu gehören die Namen aller Mieter, die genauen Wohnungsdaten sowie ein Kündigungstermin und Gründe für die Kündigung. Wichtig ist ebenfalls der Hinweis, dass einer widerrechtlichen Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Einreichen einer Räumungsklage begegnet wird. Anders als bei fristlosen Kündigungen müssen Sie den Mieter bei einer ordentlichen Kündigung auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Wann die Kündigung unwirksam werden kann, was die Abmahnung beinhalten sollte und warum auch Vermieter von einem harmonischen Mietverhältnis profitieren können, erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Thema Mieter zahlt Miete nicht.