Ein Wohnungsübergabeprotokoll empfiehlt sich für Vermieter und Mieter, um den konkreten Zustand eines Mietobjekts gemeinsam schriftlich festzuhalten. Es kann vor dem Ein- oder Auszug erstellt werden und bewahrt beide Seiten vor bösen Überraschungen. Werden etwaige Schäden oder Mängel beim Auszug dokumentiert, kann der Mieter nicht im Nachhinein mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Auf der anderen Seite schützen Sie sich als Vermieter damit vor kostenintensiven Reparaturen, die plötzlich nach dem Auszug bekannt werden. Wir haben für Sie eine Vorlage zum Wohnungsübergabeprotokoll als druckfertiges PDF erstellt. Ein individualisierbares Word-Dokument ist ab dem Basic-Paket enthalten. Ihre Vorteile:
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Wichtig ist die Beschreibung des Zustands von Böden, Wänden, Decken und Fenstern. Daneben müssen etwaige Mängel und Schäden festgehalten werden, wie etwa defekte Elektroinstallationen oder beschädigte Einrichtungsgegenstände. Was sonst noch in das Protokoll gehört, sind die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas sowie eine Liste von übergebenen Schlüsseln. Wie Sie das Übergabeprotokoll optimal nutzen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zur Wohnungsübergabe.
Weder Vermieter noch Mieter sind rechtlich verpflichtet, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Es ist aber für beide Seiten unbedingt zu empfehlen, um auf Nummer sicher zu gehen und böse Überraschungen zu vermeiden. Ist das Dokument von beiden Parteien unterzeichnet, hat es rechtlich Bestand, dass die Unterzeichner mit dem Zustand des Mietobjekts einverstanden und eventuell zu erledigende Reparaturen besprochen sowie zugewiesen sind. Nach der Unterzeichnung gemachte Beanstandungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Mieter ist nach dem Auszug lediglich dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, der im Mietvertrag vereinbart ist. Ob eine Renovierung erforderlich ist, hängt davon ab, ob die sogenannten Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag enthalten ist. Schäden, die durch den Mieter entstanden sind, müssen in jedem Fall vom Mieter beseitigt werden. Alles darüber hinaus regelt der Mietvertrag.