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Betretungsrecht bei Sanierungsbedarf: Vermieter darf in Wohnung des Mieters
Vermieter haben das Recht, die Wohnung des Mieters zur Feststellung eines Sanierungsbedarfs zu betreten. Ob der Mieter die Sanierung für notwendig hält oder nicht, ist unerheblich. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.